- zustellen
- überbringen
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zu|stel|len ['ts̮u:ʃtɛlən], stellte zu, zugestellt <tr.; hat:1. durch etwas in den Weg Gestelltes versperren:die Tür [mit einem Schrank] zustellen.2. (jmdm. einen Brief o. Ä.) [durch die Post] übergeben, aushändigen [lassen]; zuschicken, zugehen lassen:den Kunden einen Katalog zustellen.* * *
zu||stel|len 〈V. tr.; hat〉1. verdecken, schließen, indem man etwas davorstellt2. durch die Post zuschicken3. ins Haus bringen● wir haben die Verbindungstür mit einem Schrank zugestellt; der Gerichtsvollzieher hat mir die Klage zugestellt* * *
zu|stel|len <sw. V.; hat:1. durch Hinstellen, Aufstellen von etw. versperren:ihr habt den Eingang mit euren Kisten zugestellt;die Gehwege sind [mit Fahrrädern, falsch geparkten Autos] zugestellt.2. (Amtsspr.) (meist durch die Post) zuschicken, überbringen; durch eine Amtsperson förmlich übergeben:ein Paket durch einen Boten, per Post z.;die Post wird hier täglich zweimal zugestellt;der Gerichtsvollzieher hat ihr die Klage zugestellt.3. (österr.) zum Kochen auf den Herd stellen:Linsen z. und weich kochen.* * *
zu|stel|len <sw. V.; hat: 1. durch Hinstellen, Aufstellen von etw. versperren: ihr habt den Eingang mit euren Kisten zugestellt; Bei Veranstaltungen werden sogar die Gehwege zugestellt (zugeparkt; MM 23. 12. 82, 18). 2. (Amtsspr.) (meist durch die Post) zuschicken, überbringen; durch eine Amtsperson förmlich übergeben: ein Paket durch einen Boten, per Post z.; die Post wird hier täglich zweimal zugestellt; der Gerichtsvollzieher hat ihm das Schriftstück, die Klage zugestellt.
Universal-Lexikon. 2012.